Förderbeiträge für Kulturschaffende
Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.
Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen.
In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury bestehend aus den Fachreferentinnen und -referenten des Kulturamts und weiteren Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Juni 2024 überreicht.
Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Homepage www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden.
Eingabeschluss ist der 15. Januar 2024 (Datum des elektronischen Posteingangs).
Bildlegende: Die Förderbeitragsempfängerinnen und -empfänger 2023: Fabian Kimoto, Livia Burkhard, Julia Trachsel, Ariane Andereggen, Ray Hegelbach.
Auf dem Bild fehlt Rahel Kraft.