Kantonsrat beschliesst neue Verteilung der Lotteriefonds-Mittel
Nachdem eine Motion zur deutlichen Kürzung der Kulturförderung aus dem Lotteriefonds für Diskussionen gesorgt hatte, hat der St. Galler Kantonsrat an seiner Sitzung vom 3. März 2026 nun eine angepasste Lösung verabschiedet.
Quelle: Kurzprotokoll, Session 3. März 2026
Der St.Galler Kantonsrat hat die Motion der Fraktionen SVP, FDP, Mitte und EVP gutgeheissen und die Regierung beauftragt, eine Gesetzesänderung zur künftigen Verwendung der Lotteriefonds-Mittel auszuarbeiten. Im Zentrum steht eine neue strategische Aufteilung der Gelder auf verschiedene Förderbereiche.
Künftig sollen 50 bis 55 Prozent der Mittel in die Bereiche Kultur, Brauchtum, Soziales, Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit fliessen. Dabei gilt eine wichtige Sicherung: Die Beiträge dürfen nicht unter das durchschnittliche Niveau der Jahre 2022 bis 2024 fallen. Sollte es dennoch zu einer Unterdeckung kommen, sollen bestehende Reserven eingesetzt werden.
Für den Sport sind neu 30 bis 35 Prozent der Mittel vorgesehen. Zusätzlich können bis zu 10 Prozent in strategische Entwicklungsprojekte des Kantons investiert werden – etwa in Bildung, Innovation oder die wirtschaftliche Entwicklung. Weitere bis zu 10 Prozent sind als Reserve für grössere kantonale Vorhaben eingeplant.
Neben der prozentualen Verteilung soll auch die Vergabe der Mittel stärker strukturiert werden. Künftig sollen sich die Förderentscheide an kantonalen Strategien orientieren, die vom Kantonsrat genehmigt werden. Dabei soll auch auf eine regionale Ausgewogenheit geachtet werden. Für die Koordination von Projekten im Bereich der strategischen Entwicklung ist zudem eine interdepartementale Kommission vorgesehen.
Auswirkungen auf die Kultur
Für die Kultur bedeutet der Entscheid eine spürbare Anpassung gegenüber der bisherigen Praxis, in der rund 80 Prozent der Mittel in kultur- und gemeinnützige Bereiche flossen. Gleichzeitig sorgt die festgelegte Untergrenze für eine gewisse Planungssicherheit.
Wie sich die neue Regelung konkret auf einzelne Institutionen und Projekte auswirken wird, dürfte sich erst mit der Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen und deren Umsetzung zeigen.



